Deutschland plant Drohnen Registrierung

Ähnlich wie in den USA plant auch Deutschland eine Drohnen Registrierung . Ab einem Gewicht von 500 Gramm soll der Besitzer künftig sein Fluggerät beim BMVI anmelden.

Laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant Minister Dobrindt die Nutzung von Drohnen neu zu regeln. Grund ist die stetig steigende Anzahl der Modelle. Gerade die einfache Handhabung und keine erforderlichen Vorkenntnisse erleichtern den Einstieg für Hobby-Piloten.

Laut der Aussage von Minister Dobrindt sollen die Fluggeräte registriert werden um im Falle von Missbrauch oder bei Unfällen den Verursacher identifizieren zu können.

Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotentiale z.B. durch Kollisionen oder Abstürze. Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben.
Minister Alexander Dobrindt

Chance der Drohnen Registrierung für gewerbliche Nutzer

Durch die geplante Vorschrift entstehen jedoch auch Chancen für gewerbliche Nutzer. Diese sollen zukünftig auch außerhalb Ihres Sichtfeldes fliegen dürfen. Gerade für die Luftbild Fotographie oder Luftaufnahmen bietet dies neue Möglichkeiten. Aber auch im landwirtschaftlichen Bereich oder bei der Verkehrsüberwachung können Multicopter besser genutzt werden.

Für die Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten ist allerdings eine spezielle Genehmigung notwendig.

Weiter soll es einen Drohnen Führerschein geben, der Fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse nachweist.

Änderungen durch die Drohnen Registrierung für private Nutzer

Für Privatpersonen die heute noch ohne jegliche Genehmigung auf privatem Grund fliegen dürfen, ändert sich einiges. Zum einen sollen die Multicopter gekennzeichnet werden. Darüber hinaus sind für Privatpersonen Flüge

  • über 100 Meter
  • außerhalb der Sichtweite des Steuerers
  • über Industrieanlagen, JVAs, militärischen Geländen …
  • Kraftwerken
  • Kathastrophengebieten, Unglücksorten …
  • Bundesstraßen & Eisenbahnstrecken

verboten.

Offen bleibt die Frage, wie genau das BMVI die Kontrollen der Fluggeräte sowie der Führerscheine durchführen will.

Quelle: Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur


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